Behandlungskosten

Die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen werden von privaten Krankenkassen, vielen Zusatzversicherungen sowie von der Beihilfe für Beamte und der Heilfürsorge für Polizei und Feuerwehr zu einem bestimmten Anteil oder voll übernommen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse, welche Leistungen übernommen werden können. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass unabhängig von eventuell abweichenden Erstattungsbeträgen Ihrer privaten Krankenkasse oder Zusatzversicherung stets der volle Rechnungsbetrag zur Zahlung fällig ist.


Ausfallhonorar
Für bereits vereinbarte und nicht spätestens 48 Stunden vorher abgesagte Stunden beträgt das Ausfallhonorar € 50,-. Für Absagen am Behandlungstag oder eine nicht erfolgte Absage wird der volle Stundensatz in Rechnung gestellt.