Dauer der Behandlung / Wirksamkeit

Dauer der Behandlung / Wirksamkeit Oftmals fragen Patienten nach der ungefähren Anzahl der benötigten Stunden. Die Anzahl der Sitzungen und die Geschwindigkeit und Wirksamkeit der Behandlung hängt von vielen Faktoren ab

• von der Art und Schwere der Symptome

• von der „Mitarbeitsfreudigkeit“ des Patienten (oft werden ja z.B. Übungen oder Hausaufgaben vermittelt)

• von der Zielsetzung des Patienten (z.B. Schmerzlinderung, Schmerzbeseitigung, Auflösen alter Muster usw.)

• ob weitere Behandlungsmethoden parallel genutzt werden (kann helfen, sich aber auch gegenläufig auswirken)

• ob bzw. wie schnell der Behandler in der Lage ist, das zugrundeliegende Muster / die Ursache der Beschwerden zu erkennen

• u.v.m.

Es gibt erfahrungsgemäß immer wieder Behandlungen, die bereits nach wenigen Sitzungen erfolgreich sind. Ehrlicherweise muss man aber auch sagen, dass manche Behandlungen durchaus langwierig sein können und die Patienten Geduld aufbringen müssen. In der Erstanamnese kann in der Regel eine erste Einschätzung erfolgen, auf deren Basis ein Behandlungsplan erstellt und besprochen wird, damit Sie als Patient einen Anhaltspunkt haben. Bitte haben Sie Verständnis, dass derartige Fragen jedoch nicht „per Ferndiagnose“ am Telefon oder per E-Mail beantwortet werden können.

Behandlungskosten

Die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen werden von privaten Krankenkassen, vielen Zusatzversicherungen sowie von der Beihilfe für Beamte und der Heilfürsorge für Polizei und Feuerwehr zu einem bestimmten Anteil oder voll übernommen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse, welche Leistungen übernommen werden können. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass unabhängig von eventuell abweichenden Erstattungsbeträgen Ihrer privaten Krankenkasse oder Zusatzversicherung stets der volle Rechnungsbetrag zur Zahlung fällig ist.


Ausfallhonorar
Für bereits vereinbarte und nicht spätestens 48 Stunden vorher abgesagte Stunden beträgt das Ausfallhonorar € 50,-. Für Absagen am Behandlungstag oder eine nicht erfolgte Absage wird der volle Stundensatz in Rechnung gestellt.